ai42 – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Lizenz- und Geschäftsbedingungen (AGB) über Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS) der ai42 UG (haftungsbeschränkt), Pirmasenser Straße 152, 90469 Nürnberg im Folgenden „Lizenzgeber“.
Die ai42 UG (haftungsbeschränkt), der „Lizenzgeber“, entwickelt und betreibt die „Software für Soziale Einrichtungen“, nachfolgend abgekürzt „SoSE“, zur Verwaltung von Kindergärten, Krippen, Horten oder Häusern für Kinder.
Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden die Nutzung von SoSE im individuell vom Kunden festgelegten Funktionsumfang gegen Zahlung der entsprechenden berechneten Lizenzgebühren. Der konkret vereinbarte Leistungsumfang und die damit verbundenen Lizenzgebühren und Zahlungskonditionen werden im Kundenbereich von SoSE unter Verwaltung / Träger angezeigt.
Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich nur an Unternehmer (im Sinne §14 BGB) und Vereine, die Kindertageseinrichtungen (oder vergleichbare Einrichtungen) oder Träger sind. Eine Nutzung als Verbraucher (im Sinne §13 BGB) ist unzulässig.
1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung durch den Kunden der Software „SoSE“ (nachfolgend „Software“), die vom Lizenzgeber hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden.
1.2 Der Lizenzgeber stellt dem Kunden die unter www.ai42.de beschriebene Software zur Nutzung im dort beschriebenen Umfang zu den dort genannten Systemvoraussetzungen und unter Maßgabe der folgenden Regelungen auf Servern über das Internet am Zugangspunkt des vom Lizenzgeber gewählten Rechenzentrums zur Verfügung („Übergabepunkt der Leistung“).
1.3 Zur Nutzung der Software durch den Kunden ist es erforderlich, dass der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Software am Übergabepunkt der Leistung zugreift.
1.4 Der Kunde erhält vom Lizenzgeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht auf die Software am Übergabepunkt der Leistung auf den unter www.ai42.de beschriebenen Funktionsumfang zuzugreifen. Darüberhinaus gehende Rechte, insbesondere an der Software oder der Betriebssoftware, erhält der Kunde nicht. Der Kunde kann seinen Mitarbeitern und Nutzern der Einrichtung (z.B. Mitarbeitern oder Bezugspersonen und Eltern) im Rahmen des Lizenzvertrags die Nutzung der Software einräumen.
1.5 Die Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt beträgt 99% pro Kalenderjahr, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Wartungsintervalle nach Ziffer 1.6 des Vertrages bleiben hiervon unberührt.
1.6 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Erbringung der Leistung für einen bestimmten Zeitraum für notwendige Wartungszwecke kurzzeitig zu unterbrechen.
1.7 Der Lizenzgeber stellt dem Kunden darüber hinaus Systemressourcen auf virtuellen Servern zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesen Servern Inhalte in dem unter www.ai42.de beschriebenen Umfang und unter Maßgabe der nachfolgenden Regelungen über einen passwortgesicherten Zugang ablegen und abrufen (nachfolgend „Speicher“; Speicher und gewählte Software-Module nachfolgend gemeinsam auch „Bundle“).
1.8 Der Speicher wird dem Kunden unter der zur Verfügung gestellten Internetadresse zum Abruf über „SoSE“ bereitgehalten. Die Leistungen des Lizenzgebers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich alleine auf die Datenkommunikation zwischen dem Übergabepunkt und den für den Kunden bereitgestellten Servern. Im Speicher abgelegte Daten können je nach Maßgabe des Kunden entweder nur eigenen Mitarbeitern des Kunden oder durch den Kunden definierbare Gruppen wie z.B. Eltern zugänglich gemacht werden.
1.9 Der Lizenzgeber wird den Speicher mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99 % pro Kalenderjahr bereitstellen, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Ziffer 1.6 des Vertrages gilt entsprechend.
1.10 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen oder anpassen zu lassen.
1.11 Zur Nutzung des Bundles ist es erforderlich, sich einmalig unter sose.ai42.de zu registrieren. Hierfür muss der Kunde, oder ein von ihm beauftragter Dritter, Name, Adresse der Einrichtung und eine entsprechende Email-Adresse mit selbst gewähltem sicheren Passwort angeben. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine Email mit einem Link zur Aktivierung seines Zugangs. Die Aktivierung muss innerhalb von sieben Tagen durchgeführt werden ansonsten werden die werden die registrierten Informationen unverzüglich gelöscht. Nach Aktivierung des Zugangs kann der Kunde mit seiner Email-Adresse und dem selbst gewählten Passwort die Leistung des Lizenzgebers unter sose.ai42.de nach Vertragsschluss in Anspruch nehmen. Der Lizenzvertrag kommt durch Aktivierung des Zugangs seitens des Kunden zustande. Ein Anspruch auf Abschluss dieses Vertrages besteht für den Kunden nicht. Lehnt der Lizenzgeber das Angebot ab, wird er den Kunden hierüber informieren und die bei der Registrierung gespeicherten Daten löschen und den Zugang sperren.
2. Support
Der Lizenzgeber stellt dem Kunden fachliche Unterstützung per Email zur Verfügung. Bei Fragen zur Nutzung oder zur Bedienung der Software oder bei technischen Problemen kann der Lizenzgeber zusätzlich individuelle Unterstützung gegen Aufpreis anbieten.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, dass alle Daten, die er im Rahmen der Nutzung der Leistungen des Lizenzgebers auf den Servern des Lizenzgebers speichert (Datei Upload), frei von jeglicher Schadsoftware sind.
3.2 Um die Funktion der Software zu gewährleisten, ist es notwendig, vom Kunden im Speicher abgelegte Daten technisch zu verarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Dafür ist es notwendig, dass der Kunde dem Lizenzgeber verschiedene Rechte einräumt. Der Kunde räumt dem Lizenzgeber vorsorglich diesbezüglich ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich begrenztes Recht ein, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Lizenzgebers notwendig ist, insbesondere zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Umarbeitung an den vom Kunden abgelegten Daten und Bildwerken.
3.3 Der Kunde versichert, dass er alle notwendigen Rechte an den Daten und Bildwerken besitzt, um dem Lizenzgeber die zuvor genannten Rechte einzuräumen und frei über sie verfügen kann.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Leistungen des Lizenzgebers geltendes Recht einzuhalten, u. a. das Strafrecht und das Jugendschutzgesetz. Außerdem ist jede Nutzung untersagt, die geeignet ist, die berechtigen Interessen des Lizenzgebers zu beeinträchtigen (z. B. Schädigung des öffentlichen Ansehens des Lizenzgebers oder Schädigung der IT-Sicherheit). Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über die Plattform „SoSE“ abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.
3.5 Der Lizenzgeber ist berechtigt, Daten, die nicht den Bestimmungen der Ziffern 3.1, 3.2, 3.3, oder 3.4 entsprechen, zu löschen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht löscht. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Daten zu löschen oder den Zugriff auf Daten zu sperren, wenn er hierzu durch Urteil oder Gerichtsbeschluss verpflichtet wurde.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung des Lizenzgebers nicht Dritten zur Verfügung zu stellen, außer der Lizenzgeber hat dies ausdrücklich schriftlich gestattet. Dritter ist nicht, wer als Angestellter oder im Auftrag oder mit Erlaubnis des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt.
3.7 Der Lizenzgeber ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Pflichten gemäß Ziffer 3 dem Kunden außerordentlich fristlos zu kündigen.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung der vom Lizenzgeber angebotenen Leistung richtet sich nach dem vom Kunden jeweils individuell zusammengestellten Leistungsumfang. Die hierfür individuell anfallenden Kosten können vor Vertragsabschluss mit dem vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Preisrechner (https://sose.ai42.de/Preise) ermittelt werden.
4.2 Der Kunde erhält zu Beginn seines gewählten Zahlungsintervalls eine Rechnung per E-Mail. Der Kunde kann alle Rechnungen und Vertragsdaten in „SoSE“ unter dem Bereich „Verwaltung / Träger“ einsehen und nach Bedarf anpassen. Wird als Zahlungsart Bankeinzug ausgewählt, stimmt der Kunde damit dem SEPA-Lastschriftverfahren zu und erteilt dem Lizenzgeber das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften. Der offene Rechnungsbetrag wird dann regelmäßig gemäß des vom Kunden gewählten Zahlungsintervalls vom angegebenen Konto abgebucht. Bei Rückbuchungen aufgrund falscher Kontodaten trägt der Kunde alle anfallenden Gebühren. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im Bereich „Verwaltung / Träger“ anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Stammdaten und Bankverbindungen. Der Lizenzgeber wird dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteneinzug durch die Bank. Wählt der Kunde Überweisung als Zahlungsart, muss der Rechnungsbetrag gemäß des Zahlungsziels auf der Rechnung auf dem Konto des Lizenzgebers eingehen.
4.3 Der Kunde gerät in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung durch den Lizenzgeber keine Zahlung geleistet hat. Befindet sich der Kunde in Verzug, fallen für den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins an.
4.4 Der Lizenzgeber ist berechtigt, dem Kunden bei Verzug und nach ausdrücklichem vorherigem Hinweis das „SoSE“-Nutzerkonto zu sperren. Der Lizenzgeber gibt das Konto bei Zahlungseingang des fälligen Betrags, mit dem der Kunde in Verzug ist, sowie den angefallenen Verzugszinsen unverzüglich wieder frei. Dauert der Zahlungsverzug des Kunden für mehr als sechs Monate an, ist der Lizenzgeber berechtigt, das Konto des Kunden und alle verbundenen oder darin enthaltenen Daten endgültig zu löschen.
4.5 Der Lizenzgeber kann die gemäß Ziffer 4.1 vereinbarte Vergütung entsprechend anpassen, wenn der Lizenzgeber die übliche Vergütung für die Software gemäß der jeweils für Neukunden gültigen Preise geändert hat. Der Lizenzgeber kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen durch Anpassungserklärung in Textform gegenüber dem Kunden ändern, jedoch höchstens einmal pro Kalenderjahr. Die Preisanpassung legt der Lizenzgeber unter Berücksichtigung der jeweils für Neukunden gültigen Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für den Internet-Zugang des Kunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internet-Zugangs. Der Kunde ist für seinen Internet-Zugang bis zum Übergabepunkt der Leistung selbst verantwortlich. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
5.1 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
5.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
5.4 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffer 5.2.
6. Testphase
Der Lizenzgeber räumt dem Interessenten eine einmalige 30-tägige Probenutzung der Software ein (nachfolgend „Testphase“). Für die Teilnahme muss sich der Kunde unter sose.ai42.de registrieren. Der Kunde kann die Testphase nutzen, um „SoSE“ in vollem Umfang kennenzulernen. Der Lizenzgeber bestätigt dem Interessenten die Teilnahme an der Testphase durch Einrichtung eines Testzugangs. Nach dem Ende der Testphase kann der Interessent sich entscheiden, einen Vertrag für seinen individuellen Bedarf abzuschließen. Ein automatischer Vertragsabschluss nach der Testphase erfolgt nicht.
7. Vertragslaufzeit und –beendigung
7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich somit automatisch nach jedem Zahlungsintervall.
7.2 Die Parteien können den Vertrag jeweils zum Ende des vom Kunden ausgewählten laufenden Zahlungsintervalls kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7.3 Der Lizenzgeber hat insbesondere das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mehr als zwei (2) aufeinanderfolgende Monate mit einem nicht unerheblichen Teil der geschuldeten Zahlungen in Verzug gerät oder der Kunde der Löschungspflicht nach Ziffer 3.5 trotz Aufforderung durch den Lizenzgeber wiederholt nicht nachkommt.
7.4 Alle vom Lizenzgeber gespeicherten Daten, Einstellungen und Profile des Kunden werden nach Vertragsende gelöscht. Hiervon unberührt bleiben alle Daten, bei denen eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
8. Datenschutz
8.1 Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jede Partei verpflichtet die auf ihrer Seite tätigen Personen gemäß § 5 Satz 2 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis und weist dies der anderen Partei auf Anforderung nach.
8.2 Soweit der Lizenzgeber bei der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten verarbeitet, wird er im Auftrag des Kunden im Sinne des § 11 BDSG tätig. Er wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen und gemäß der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) in Verbindung mit den vorgeschriebenen Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) verarbeiten. Mit Abschluss des Vertrages erfolgt daher gleichzeitig der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit dem Lizenzgeber. Diese Vereinbarung wird in “SoSE” unter dem Bereich “Verwaltung / Träger” hinterlegt.
9. Abschließende Bestimmungen
9.1 Der Vertrag und alle Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und sind nach Maßgabe deutschen Rechts auszulegen und durchzusetzen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
9.2 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Lizenz- und Dienstleistungsvertrages sowie seiner Anlagen, jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies notwendig erscheint und der Kunde hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Solche Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Kunden durch Benachrichtigung in Textform bekanntgegeben und gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch in Textform an kundenservice@ai.42 einlegt.
9.3 Das Angebot sowie sämtliche Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. Die vorstehenden Bestimmungen geben die Vereinbarungen zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand abschließend und vollständig wieder und ersetzen alle vorangegangenen schriftlichen, mündlichen und konkludenten Vereinbarungen, Übereinkünfte oder Abreden. Nebenabreden, schriftlich, mündlich oder konkludent, wurden nicht getroffen.
9.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar („Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der Fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in dem Vertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
Stand: Dezember 2020